Wir fahren gemeinsam den richtigen und sicheren Weg nach oben
Horst Schäfer GmbH
Zertifiziertes Wartungsunternehmen
Betreiber von Aufzügen müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung bei der Wartung ihrer Anlagen eine Vielzahl von Pflichten einhalten. Diese Verantwortungen und gesetzlichen Verpflichtungen kann der Betreiber an ein zertifiziertes Wartungsunternehmen als qualifiziertes Unternehmen delegieren. Allerdings muss sichergestellt sein, dass dieses Wartungsunternehmen auch den neuesten Anforderungen entsprechend arbeitet.
Die Firma Horst Schäfer GmbH wurde nach DIN EN ISO 9001:2008 & DIN EN ISO 13015:2001
am 29. November 2004 nach intensiven Prüfungen von Moody International Certification GmbH zertifiziert.
Bedarfsgerechte Wartung und Dokumentationspflicht
Für Sie als Betreiber, die Ihre Aufzüge von uns warten lassen, bedeutet die Zertifizierung, dass Sie sich entspannt Ihren Kernaufgaben widmen können.
Alle von uns angebotenen Vertragsarten erfüllen die neue europäische Norm.
Die Wartungsintervalle Ihrer Anlagen werden individuell je nach Nutzung, Alter, sicherheitstechnischer Beschaffenheit und Umgebungsfeld bestimmt.
Sie, als Aufzugbetreiber, haben so die Gewissheit, dass die Wartung zuverlässig und bedarfsgerecht erfolgt.
Darüber hinaus halten wir als zertifiziertes Wartungsunternehmen unsere Dokumentationspflichten ein und können so jederzeit einen Nachweis über die durchgeführten Arbeiten erbringen.
Betreiberpflichten übertragen
Betreiberpflichten gemäß der Betriebssicherheitsverordnung sehen unter anderem vor, dass Betreiber einer überwachungsbedürftigen Aufzuganlage verpflichtet sind.
Nützliche Betreiberinformation
– Aufzugnotrufsystem –
Wer einen Aufzug betreibt trägt dafür Sorge, dass eine eingeschlossene Person schnellstmöglich befreit wird. Diese Person muss auf sich aufmerksam machen können, was eine Sirene oder Klingel nur unzureichend erfüllt. Ältere Aufzugsanlagen sind daher nun gemäß der Betreiberverordnung mit einem genormten (EN 81-28) Aufzugnotrufsystem auszustatten. Dieses steht mit einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle in Kontakt. Die
Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) sind dies bezogen erfüllt, wenn die Befreiung innerhalb einer angemessenen Zeit eingeleitet wird. Anschließend geht es um die Aufzugbefreiung. Über das eingebaute Zwei-Wege-Kommunikationssystem wird entweder eine besonders befähigte Person („Aufzugwärter“) oder ein Aufzugsbefreiungsunternehmen von der Notrufzentrale benachrichtigt.
Diese Pflicht übernimmt für Sie die Horst Schäfer GmbH. Wir versorgen Sie mit einem Paket zur Erfüllung der Gesetze. Nach Einbau eines ausgewählten Aufzugnotrufsystems, welche sämtlichen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, überprüfen wir die Funktionsfähigkeit durch regelmäßige sogenannte. „Kontrollanrufe“ und Warten das System mitsamt des Akkus regelmäßig. Dieses System stellen wir Ihnen gegen eine monatliche Leihgebühr zur Verfügung und liefern und montieren es. Unsere Monteure gewährleisten im Falle des Notrufes die Befreiung.
Festnetztelefonleitungen werden überflüssig
Unsere Aufzugnotrufgeräte funktionieren unabhängig von einer Festnetzleitung über fest verbaute SIM-Karten wählt sich das Gerät bei Aktivierung durch einen Fahrgast automatisch in das GSM-Netz ein und erreicht die Notruf-/Serviceleitstelle.
Das besonders geschulte Personal klärt die Situation, informiert hinterlegte Ansprechpartner. In regelmäßigen Abständen nimmt die Bearbeiterin oder der Bearbeiter wieder Kontakt mit der eingeschlossenen Person auf und informiert über die voraussichtliche Dauer bis zum Eintreffen der Befreier. Die dabei entstehenden Telefonkosten sind im Mietpreis komplett enthalten, Sie müssen keinen gesonderten Mobilfunktarif abschließen.
Betreiberpflicht erfüllt: Aufzugnotrufsystem eingebaut.
Unsere Aufzugnotrufgeräte stammen von der Firma GS electronic in Rheine, wo sie seit mehr als 40 Jahren entwickelt und produziert werden. Das LIFTDialog®.GSM wird ständig von der Notruf-/Serviceleitstelle überwacht und wir werden sofort informiert, falls der Notruf betätigt wird oder es ein technisches Problem (wie Stromausfall) eintritt. Das Gerät meldet sich alle 72 Stunden mit einem Kontrollanruf, testet regelmäßig den eingebauten Notfallakku und den Netzempfang. Sollte es notwendig sein, erhöhen wir die Lautstärke der Sprechverbindung z.B. bei Schwerhörigkeit der Aufzugnutzer.
Aufzugnotrufsystem als Mietgerät
Ab dem 01.01.2021 werden Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung geahndet. Gemäß §22 Abs.2, Nr.1 BetrSichV begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich oder fahrlässig verpasst, ein wirksames Kommunikationssystem an seinem Aufzug installiert zu haben.
Achtung: Die Pflicht gilt für alle Personenaufzüge, in denen Personen mitfahren können, auch wenn Sie hauptsächlich zum Lastentransport verwendet werden.
Mit einem Notrufsystem erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit an der Anlage und erfüllen Ihre Betreiberpflichten, Sie minimieren auch ihr Haftungsrisiko durch Ansprüche eingeschlossener Personen.
Unsere Aufzugnotrufsysteme sind Mietsysteme:
- KEINE Anlauffinanzierung notwendig
- KEINE aufwendige Beantragung und Verlegung von neuen Telefonleitungen
- KEIN Stress mit Garantie- oder Gewährleistung.
Wir verbauen für Sie eine Komplettlösung:
Einbau und Inbetriebnahme und Vertrieb erfolgt durch Horst Schäfer GmbH Düsseldorf